Die eAU beziehungsweise die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab dem 1. Januar 2023 für alle Arbeitgeber Pflicht sein. Arbeitgeber müssen die AU-Bescheinigungen von jetzt an elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Somit entfallen auch die Papierbescheinigungen.

Mit der neuen timeCard AU, die als Erweiterung zur timeCard Zeiterfassung fungiert, ist es jetzt möglich, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen automatisiert von den Krankenkassen abzurufen. Somit fallen die nervigen Umwege über Ihren Steuerberater weg und Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung zu den gemeldeten Arbeitsunfähigkeiten in Ihrem täglich genutzten System.

Zudem können Sie die Arbeitsunfähigkeiten Ihrer privat versicherten Mitarbeiter manuell verwalten und hinterlegen. Individuelle Einstellungen ermöglichen es, Abfragen wie z. B. wann die Krankschreibung vorliegen muss nach Wunsch zu gestalten.

Highlights

  • Zertifiziert durch die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung – ITSG
  • Anlegen und Verwalten von Krankmeldungen
  • Automatisiertes Abfragen von elektronischen
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer
  • Verwalten von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für privatversicherte Arbeitnehmer
  • Individuelle Abfrageregelungen über globale oder personenbezogene Einstellungen
  • Gesonderte Verwaltungsoberfläche zur Konfiguration der Schnittstelle
  • Revisionssicherheit durch gesonderte Datenbank
  • Erweiterung zur timeCard Zeiterfassung*

Das Lizenzmodell

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Mit der timeCard AU automatisiert eAU's abrufen 2

Benötigte Komponenten

  • Lizensierte timeCard Zeiterfassung
  • Eine Basis- und Jahreslizenz zur timecard AU
  • Datenübertragungsmodul “dakota” inkl. Zertifikat
    • Wird in der Installationsdatei zur timeCard mitgeliefert
    • Das Zertifikat verursacht zusätzliche Kosten
    • Ein Zertifikat ist 3 Jahre von Gültigkeit bevor es erneuert werden muss
  • Eine gesonderte Absendernummer wird benötigt