a. Fälligkeit
Wenn nicht anders vereinbart, sind die von der Armann Systems GmbH zugestellten Rechnungen sofort ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei auf das/die von der Armann Systems GmbH angegebene(n) Konto(en) zahlbar.
b. Zahlung von Teillieferungen
Die Armann Systems GmbH ist berechtigt, zur Deckung der bei ihr während der Projektabwicklung zu erwartenden, laufenden Kosten Teillieferungen in Rechnung zu stellen.
c. Abgeltung von Zusatzleistungen
Bei allen über den Auftragsumfang hinausgehenden Dienstleistungen (z. B. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs, der Inhalte, der Zielsetzung etc.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tage der Leistungserbringung gültigen Stundensätzen an den Kunden verrechnet. Abweichungen im Zeitaufwand, der die Basis für die Berechnung des Vertragspreises bildet, werden nach tatsächlichem Anfall berechnet, sofern sie nicht von der Armann Systems GmbH verursacht worden sind; dies betrifft auch etwaig anfallende Überstunden oder Wochenendzeiten, die auf Wunsch des Kunden zur Erreichung einer vom Kunden gesetzten Deadline (ohne durch die Armann Systems GmbH verursachten Terminverlust) geleistet werden. Äußert der Kunde substantielle Änderungswünsche, die einen grundlegenden Eingriff in die vereinbarte Leistungsstruktur und -abwicklung bedeuten, so ist die Armann Systems GmbH berechtigt, laufende arbeiten bis zur Annahme eines neuen oder Ergänzungsangebotes durch den Kunden einzustellen. Eine in diesem Fall etwaig verursachte Terminverzögerung in der Leistungsabwicklung kann nicht der Armann Systems GmbH angelastet werden.
Im Falle von oben erwähnten Abweichungen im Leistungsumfang bzw. im entgeltrelevanten Zeitaufwand, verpflichtet sich die Armann Systems GmbH, den Kunden über Änderung und Höhe des von ihm an die Armann Systems GmbH zu leistenden zusätzlichen Entgelts, schriftlich in Kenntnis zu setzen. Alle Leistungen der Armann Systems GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt; dies gilt z. B. für seitens der Kunden trotz Vereinbarung nicht beigestellte Materialien (z. B. Muster, Listen etc.), aber auch für Schulungen, Dokumentationen, Erklärungen und sonstige Nebenleistungen. Sofern nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch der Armann Systems GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Armann Systems GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse/Abschläge in Rechnung zu stellen.
Für die Teilnahme an Schulungen, Präsentationen sowie für alle sonstigen vereinbarten Arbeiten der Armann Systems GmbH, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Armann Systems GmbH ein angemessenes Honorar, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Leistungen keinerlei Rechte; nicht aufgeführte Konzepte, Entwürfe, Unterlagen und alle sonstigen Leistungen bleiben Eigentum der Armann Systems GmbH, sind unverzüglich an die Armann Systems GmbH zurückzugeben und dürfen vom Kunden nicht weiter genutzt werden.
d. Zahlungsverzug
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Grundlage für die Durchführung der von der Armann Systems GmbH erbrachten Leistungen. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen bzw. Zahlungsziele berechtigt die Armann Systems GmbH laufende Arbeiten einzustellen, vom Vertrag zurückzutreten oder – nach vollständiger Leistungserbringung – die erbrachten Leistungen oder Applikationen bis zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs zurückzubehalten oder wieder offline zu schalten. Alle damit verbundenen Kosten sowie auch der entgangene Gewinn sind vom Kunden zu tragen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 19 % p. a. berechnet. Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwaltes werden ebenso dem Kunden angelastet.
e. Aufrechnung von Forderungen
Der Kunde ist nicht berechtigt, fällige Forderungen und Ansprüche gegen Forderungen der Armann Systems GmbH aufzurechnen oder Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- und/oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten, außer diese sind von der Armann Systems GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.