Arbeitszeitgesetz Urteil vom EuGH seit 2019
In vielen Büros galt bis vor kurzem noch die Vertrauensarbeitszeit oder eine informelle Zeiterfassung mittels Excel-Tabelle. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 14.05.2019 sind Unternehmen in Deutschland jedoch verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Das ist etwa möglich, indem Angestellte ihre tägliche Arbeitszeit und ihre täglichen Arbeitspausen an einer Zeitstempeluhr (Terminal), online oder in eine App eintragen.
Begründet hatten die Richter in Luxemburg ihre Entscheidung damit, dass so besserer Arbeitnehmerschutz möglich ist. Arbeitgeber in der EU haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden. Über die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genau Buch zu führen, soll ihnen helfen, diese Pflicht einzuhalten.
Zeiterfassung: Was ist wichtig?
Neben dem Einsatz einer zertifizierten Zeiterfassung stellen sich oft folgende Fragen für Arbeitsgeber, Startup oder leitende Angestellte:
- Wie viele Überstunden sind erlaubt?
- Was steht im Arbeitsrecht?
- Welche Ausnahmen zu Überstunden oder Schichten gibt es?
- Wie sieht es bei Auszubildenden aus?
- Welche Regelungen gelten für Pausen?
Die Lösung für Zeiterfassung und Zeitwirtschaft
Die Produkte und Lösungen unseres Partners Reiner SCT vereinen Einfachheit und Professionalität. So können alle Anforderungen an eine professionelle Zeiterfassung erfüllt werden.
Beispiel: Überstunden werden überschritten.
Der Problemfall, die Praxis
Die maximale Arbeitszeit pro Woche darf 48 Stunden nicht überschreiten. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt allerdings Abweichungen durch einen Tarifvertrag bzw. eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung. Dazu sind Ausnahmen für bestimmte Branchen möglich. Gibt es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht bei der Überstundenregelung von Mitarbeitern.
Die Lösung, Arbeitszeitplanung und Arbeitszeiterfassung
Mit Reiner SCT erfassen Sie nicht nur die Arbeitszeit, sondern erstellen Arbeitszeitpläne für einzelne Personen, Personengruppen oder Arbeitsschichtsysteme. Die Datenerfassung gelingt klassisch mit einem Zeiterfassungsterminal, mit einem PC Terminal an einem Touch-Computer oder Terminalserver oder per App, wenn Mitarbeiter im Homeoffice oder im Außendienst sind.
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